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Im Notfall


Anruf beim AST, mindestens eine der Nummern ist immer erreichbar:

📞 05531 / 93 11 0

📞 05531 / 93 11 100

Frau Appel (APP)

Psychologisch fortgebildete Beratungslehrerin

 

 

📧 app@iserv-gym-hol.de

 

🗓 Feste Sprechstunden zur Terminvereinbarung oder für Notfälle:

  • Dienstags, 2. Stunde,
  • Donnerstags, 13:15 bis 14:00 Uhr

 

🏲 Raum 0.26

 

🔗 Psychologische Beratung am Campe

 

Oder einfach auf dem Flur ansprechen.

Herr Körber (KOE)

Psychologisch fortgebildeter Beratungslehrer

 

 

📧 koe@iserv-gym-hol.de

 

🗓 Feste Sprechstunden zur Terminvereinbarung oder für Notfälle:

  • Montags, 2. Stunde,
  • Mittwochs, 13:15 - 14:00 Uhr

 

🏲 Raum 0.26

 

🔗 Psychologische Beratung am Campe

 

Oder einfach auf dem Flur ansprechen.

Oder bei ganz akuten Notfällen:

Psychologisch zusätzlich geschulte Lehrende

 

Kurz das Wichtigste


  • Probleme, schlechte Gefühle? - Sprich uns einfach an, es kann Dir dabei nichts passieren!

 

  • Wir sind ansprechbar für
    • Schüler:innen,
    • Kolleg:innen,
    • Eltern und Erziehungsberechtigte,
    • ...

Grundsätzliches

Solcherart speziell ausgebildete Lehrende haben bei Ausübung dieser Funktion für schulische Maßstäbe eine sehr eigenständige Position: Sobald sie deutlich als professionell Beratende handeln, unterliegen sie zwar von der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorgegebenen Grundsätzen, sind aber genau dadurch bei der Erfüllung dieser Aufgabe seitens Einflussnahme von Dritten (also auch z.B. Schulleitung, Lehrenden oder eben der Landesschulbehörde) entzogen! Konkret:

 

Freiwilligkeit! Jeder Mensch, der zu uns kommt, um unsere Form der psychologisch und seitens der Hirnforschung fundierten Beratung zu nutzen, muss das freiwillig machen. Sonst funktioniert diese Beratung nicht! Das bedeutet, dass wir jede Person, die (z.B. von Lehrenden, Schulleitung, Konferenzen, Eltern) gegen den eigenen Willen dazu überredet wird, zu uns zu kommen, freundlich aber bestimmt wegschicken werden - bis sie sich vielleicht selbst entscheidet, aus freiem Willen zu uns zu kommen. Davon werden aber andere Menschen (also z.B. Lehrende, Schulleitung, Konferenzen, Eltern) nichts erfahren, denn...

 

Vertraulichkeit! Beratende unterliegen der absoluten Schweigepflicht. Also: wir dürfen wirklich keinen(!) anderen Menschen über die Inhalte eines Beratungsgespräches informieren, oder überhaupt darüber, dass eine Beratung stattgefunden hat. Auch jedwede Andeutung ist uns untersagt.

 

Unabhängigkeit! Wir stellen uns als Berater auf keine Seite, wir sind der Überzeugung, niemals eine Person oder einen Sachverhalt, der uns geschildert wird, gut genug verstehen zu können, um uns persönlich ein Urteil darüber zu bilden.

 

Ausgangspunkt zur Weiterleitung an spezielle Fachleute: Wir sehen uns als in das System Schule und Staat eingebunden und wissen, dass für manche Beratungsanliegen bestimmte Fachleute (z.B. Klassenleitungsteams, Schulleitung, Datenschutzbeauftragte, Psychologen, Weißer Ring) zuständig sein könnten. So werden wir in diesen Fällen nicht selbst die Aufgaben dieser Fachleute übernehmen wollen, sondern auf entsprechende Stellen hinweisen - was die Rat suchende Person annehmen kann, oder nicht. Und wir müssen auch nicht wissen, ob sie einem entsprechenden Hinweis nachgegangen ist, denn: alles(!) ist freiwillig und liegt rein bei der Rat suchenden Person.

 

Die Beratung ist kostenlos und kann jederzeit umstandslos (z.B. durch nicht mehr Hingehen) vom Ratsuchenden beendet werden - ohne Konsequenzen: es gehört zu unserer Aufgabe, dass Menschen, die wir beraten haben, irgendwann einfach nicht mehr kommen und wir wünschen ihnen dann, dass wir ihnen genau den Gedanken zugänglich gemacht haben, mit dem sie sie ihr Anliegen lösen konnten.

FAQs (= häufig gestellte Fragen)


Mit welchen Anliegen darf ich zu Beratungslehrer:innen gehen?

  • Mit allen! Wir müssen nicht einmal wissen, worum es geht und können trotzdem unsere Methoden anwenden.

 

Was machen Beratungslehrer:innen?

  • Wir unterstützen Menschen mit bewährten Mitteln aus der Psychologie und Hirnforschung, selbst(!) Lösungsansätze für ihre Anliegen zu finden. Im Zentrum steht für uns dabei ausschließlich die Person, die vor uns sitzt.

 

Was machen Beratungslehrer:innen nicht?

  • Wir sind keine Psycholog:innen oder Psychiater:innen und bieten somit keine Therapien an. In entsprechenden Fällen werden wir der Rat suchenden Person einen unserer Netzwerkpartner in der Region empfehlen - was sie annehmen kann, oder eben nicht.
  • Wir sind keine Strafinstanz, die jemanden, der eigentlich nicht zu uns kommen will, irgendwie zwangsverbessert.
  • Wir nehmen unseren Ratsuchenden keine Arbeit ab: Wer zu uns kommt, der hat einen Grund dafür, sein Anliegen lösen zu wollen. Und dazu werden wir genau diese Person befähigen, wir selbst können für andere Menschen keine Probleme lösen.

 

Darf ich auch zu einer Beratungssitzung (z.B. einer unserer Sprechstunden) gehen, obwohl ich eigentlich gerade Unterricht habe?

  • Auch geistige Gesundheit geht vor! Wenn Du möchtest, stellen wir Dir ein Schreiben aus, mit dem wir für Dich bestätigen, dass Du vom Unterricht fernbleiben durftest. Dabei musst Du uns allerdings versprechen, dass dadurch keine Klasenarbeiten, Klausuren oder Tests betroffen waren und dass Du selbstständig verpasste Unterrichtsinhalte nacharbeitest.

 

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